Die Führerscheinklassen
   
Der Euroführerschein
Klasse
Für diese Klassen bilden wir aus:
A (MOTORRAD) unbeschränkt
+
beschränkt)
Krafträdern ohne Leistungsbeschränkung Direkterwerb ab 25 J. 
Für unter 25-jährige gilt: Berechtigung zum Führen leistungs- beschränkter Krafträder in den ersten 2 Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW pro Kilo Leergewicht. Mindestalter 18 Jahre.
A1 Krafträder bis 125cm³, bis 11 kW; für 16-17jährige 80km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
B (AUTO)
Kfz. bis 3,5 t zGG, mit Anhänger bis 750 kg zGG oder mit Anhänger über 750 kg zGG, sofern das zG des Anhängersdas Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zGG des Zuges nicht höher als 3,5 t zGG ist. Mindestalter 18 Jahre.
BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, der nicht unter B fällt.
M (ROLLER) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ /45 km/h bbH Mindestalter 16 Jahre
L (TRAKTOR)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h Mindestalter 16 Jahre.
MOFA Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ /25 km/h bbH Mindestalter 15 Jahre. Es ist KEIN Führerschein sondern eine Prüfbescheinigung.
S (QUAD) Kleinkraftwagen 3 oder 4 Räder bis 50 cm³/45km/h bbH
Mindestalter 16 Jahre.


Darüber hinaus gibt es noch folgende Klassen:

C (LKW) Kfz über 3,5 t zGG mit Anhänger bis 750 kg zGG
CE Kfz über 3,5 t zGG mit Anhänger über 750 kg zGG
C1 Kfz zwischen 3,5 t zGG und 7,5 t zGG mit Anhänger bis 770 kg zGG
C1E
Klasse C1 mit Anhänger >750 kg zGG, sofern Gesamtgewicht Hänger nicht höher als Leergewicht Zug ist und die zGG der gesamten Kombination 12 t nicht übersteigen.
D (BUS) Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zGG
DE Kfz. der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zGG
D1 Kraftomnibusse mit mehr als 8 und max. 16 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zGG
D1E
Kfz. der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zGG, sofern das zGG des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist und die Kombination 12 t zGG nicht überschreitet.
T (TRAKTOR)
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, auch mit Anhängern; land- und forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH
 


 

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